Das 48. Goldene Posthorn 2024 ist nun vorbei, die Gewinner stehen fest und ein langer spannender Segeltag ist zu Ende gegangen. Dieses Jahr war alles dabei, guter Wind, Flaute, spannende Zieleinläufe, Ausdauer, viel Sonne, leckere Snacks, kühle Getränke, Live Musik, Urkunden und Preise für alle!
Vor drei Jahren noch haben wir darüber nachgedacht, was wir wohl mit unserer Traditionsregatta Goldenes Posthorn machen. 45 Jahre hatten wir sie ausgerichtet. Doch die beteiligten Klassen starben aus, die Beteiligung wurde immer geringer. Im Winter 2021 haben wir dann nach einigen Diskussionen entschieden, diese Wettfahrt zu einer Yardstick-Regatta zu machen. Das heißt, sie zu öffnen für alle Bootsklassen und die jeweils gesegelte Zeit mit einem bootsabhängigen Yardstickfaktor zu berechnen.
So starteten wir im letzten Jahr mit 25 Booten zur ersten Yardstickregatta. In diesem Jahr meldeten bereits 37 Boote. Wir sind zuversichtlich, das noch steigern zu können. Eins steht schon fest: Das Posthorn ist gerettet.„47. Goldenes Posthorn:“ weiterlesen
Kielboote, Jollen+Katamaranen (Wertung nach Yardstick) Die Kielboote und Jollenkreuzer nehmen an dem Berliner Yardstick Cup teil.
Revier:
Schildhorn – Große Breite Langstrecke
Wettfahrt:
Samstag, 24.05.2025
1. Start ab 11:05 Uhr abhängig von der Bootsanzahl und Klassen, wird in Gruppen gestartet.
2. Die Starts werden mit Gruppennummern angezeigt.
Meldeschluss:
Freitag, 23. Mai 2025, Es müssen mindestens 5 Boots Meldungen vorliegen
Startgeld:
25,00 € für jeden/s Steuerfrau/mann / Crew Mitglied 15,00 € für Jugendliche Steuerfrau/mann / Crew Mitglied
Meldungen nach Meldeschluss werden mit 5 € beaufschlagt
Die Bezeichnung [NP] kennzeichnet eine Regel, deren Verletzung kein Grund für einen Protest durch ein Boot ist. Dies ändert WR 60.1(a).
Der Vermerk [DP] in einer Regel der Segelanweisung bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß dieser Regel im Ermessen des Protestkomitees liegt und geringer sein kann, als eine Disqualifikation.
REGELN
Die Veranstaltung wird nach den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln (WR) definiert sind, durchgeführt.
Die Kielboote und Jollenkreuzer unterliegen der Geschäftsordnung der Berliner Yardstick Kommission.
Die Wettfahrtleitung behält sich das Recht vor, Programmänderungen vorzunehmen. Diese werden durch die Bekanntmachungen von M2S dieser Regatta bis spätestens 19:00 Uhr des Vortages bekannt gegeben und gelten dann ab dem folgenden Tag; sie sind bindend.
Es ist nur die für das betreffende Boot vergebene Segelnummer gültig, die deutlich auf dem Großsegel erkennbar sein muss.
SEGELANWEISUNGEN Die Segelanweisungen sind auf manage2sail ab dem 23.05.2025 erhältlich.
[DP] Außer im Notfall darf ein in der Wettfahrt befindliches Boot keine Sprach- oder Datenübertragungen senden und keine Sprach- oder Datenkommunikation empfangen, sofern diese nicht allen Booten zugänglich ist.
[NP] [DP] TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND MELDUNG
Die Veranstaltung ist für alle Kielboote und Jollen/Katamarane offen.
Jeder Teilnehmer/Teilnehmerin muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Mitgliedsverbandes von World Sailing sein.
Boote müssen alle Meldeerfordernisse erfüllen und das Meldegeld bis zum 23.05.2024 bezahlen, um als gemeldet zu gelten.
MELDEGELDER
Die Meldegelder sind wie folgt:
Meldegeld (EUR)
bis 23.05.2025
Meldegeld (EUR)
ab 24.05.2024
Crewmitglied Erwachsener
25
30
Crewmitglied Jugendlicher
15
20
Weitere Kosten: Keine
Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen.Die Meldung verpflichtet zur Zahlung des Startgeldes.
Kontoinhaber: Pro Sport Berlin 24
Berliner Volksbank, IBAN DE32 1009 0000 2984 3260 01
Verwendungszweck: ABT-1450 GOPO Segelnummer Steuerfrau/mann Verein
Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Zurückweisung der Meldung zurückerstattet oder wenn der Veranstalter die Veranstaltung absagt.
[DP] WERBUNG
Werbung durch Teilnehmer:innen ist wie folgt eingeschränkt:
Werbung in direkter oder indirekter Form für Alkohol und Tabakprodukte an Boot und Kleidung ist Segler:innen sowie den durchführenden Vereinen als Veranstalterwerbung bei dieser Regatta untersagt.
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung sowie Bugnummern anzubringen.
ZEITPLAN
Die Registrierung (Erstanmeldung) erfolgt über manage2sail hier erfolgt auch die Zustimmung zur Haftungsbegrenzung, Versicherungspflicht und Zahlungspflicht der Meldungsgebühr. Die Meldegebühr kann wie angegeben auch in bar vor der Wettfahrt im Wettfahrbüro (siehe 8.2) beglichen werden.
Der Zeitplan der Wettfahrten und Wettfahrttage ist wie folgt:
Klassen
Wettfahrttage
Ankündigungssignal für die erste Gruppe
Anzahl der Wettfahrten
Alle
24.05.2025
24.05: 11 :00 Uhr
1
Am geplanten Wettfahrttag wird kein Ankündigungssignal nach 14:00 Uhr gegeben.
VERANSTALTUNGSORT
Die Veranstaltung findet im PSB24 Siemenswerderweg 57, 13595 Berlin statt.
Das Wettfahrtbüro befindet sich auf dem Clubgelände des PSB24 Siemenswerderweg 57, 13595 Berlin.
Wettfahrtgebiet ist die Unterhavel vor Schildhorn bis zum Jungfernsee in Berlin.
BAHNEN
Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in den Segelanweisungen.
Alle Boote von unterstützenden Personen müssen beim Veranstalter registriert sein. Wenn sich unterstützende Personen im Wettfahrtgebiet aufhalten, müssen sie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen, sowie – soweit anwendbar – die „Vorschriften für unterstützende Personen“ der Veranstaltungen, die auf der offiziellen Webseite veröffentlicht werden, einhalten. Der Veranstalter kann Registrierungen zurückweisen und spätere Registrierungen nach eigenem Ermessen zulassen.
Auf dem Wasser müssen jederzeit von allen unterstützenden Personen persönliche Auftriebsmittel getragen werden, außer zum kurzfristigen Wechseln oder Anpassen der Kleidung.
Fahrer von Booten von unterstützenden Personen müssen den Quick-Stopp / Kill Cord zu jeder Zeit benutzen, während der Motor läuft.
Boote von unterstützenden Personen müssen mit einer gültigen Haftpflichtversicherung versichert sein, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 Euro oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Veranstaltungsgebiet gültig ist.
[DP] LIEGEPLÄTZEAn Land oder im Hafen müssen Boote auf den ihnen zugewiesenen Liegeplätzen liegen.
[DP] MEDIENRECHTE, KAMERAS UND ELEKTRONISCHE AUSRÜSTUNG
Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären die Teilnehmer:innen ihr Einverständnis, dass Fotos und Videos von ihrer Person gemacht und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters verwendet werden dürfen, z.B. über Webseiten, Newsletter, Print- und TV-Medien und in sozialen Netzwerken. Darüber hinaus übertragen die Teilnehmer:innen bzw. deren Personensorgeberechtigte dem Veranstalter entschädigungslos das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und Hörfunkmaterial, das während der Veranstaltung von den Teilnehmer:innen gemacht wurde.
Teilnehmer:innen können verpflichtet werden, Kameras, Mikrofone oder Positionierungssysteme an Bord zu montieren. Die Ausrüstung wird vom Veranstalter gestellt.
DATENSCHUTZHINWEISE
Der Veranstalter wird die mit der Meldung und die mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern. Der Anhang „Datenschutzhinweise“ enthält die diesbezüglichen Informationen.
HAFTUNGSBEGRENZUNG, UNTERWERFUNGS-KLAUSEL
Die Verantwortung für die Entscheidung, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein beim Bootsführer/Bootsführerin, er/sie übernimmt insoweit auch die Verantwortung für die Mannschaft. Die Bootsführer/Bootführerin sind für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten der Mannschaft sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmer:innen, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die den Teilnehmer:innen während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten – solche Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind, die den Vertrag prägen und auf deren Erfüllung der/die Teilnehmende vertrauen darf) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreien die Teilnehmer:innen von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit beruhen.
Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungen für Regatten und das Verbandsrecht des DSV (alles unter dsv.org), die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisungen, alle in ihrer zum Zeitpunkt der Veranstaltung jeweils gültigen Fassung, sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Meldung im manage2sail von minderjährigem Teilnehmer:innen müssen von den Personensorgeberechtigten durchgeführt, (beiden Elternteilen wenn berichtigt) genehmigt und gemeldet werden. Andernfalls muss eine entsprechende Einverständniserklärung (Vorlage steht zum Herunterladen auf https://www.dsv.org/dsv/mitgliederservice/downloads/ zur Verfügung) gestellt werden.
[DP] VERSICHERUNGJedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 EUR oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Veranstaltungsgebiet gültig ist.
PREISE
Die Gewinner der ersten 3 Boote der Klassen Kielboote, Jollen + Katamaran, erhalten Gutscheine von Berliner Segelläden.
Sonderpreise
Preise, die bei der Siegerehrung nicht abgeholt werden, verbleiben beim Veranstalter.
WEITERE HINWEISE (NICHT TEIL DER AUSSCHREIBUNG)Nach der Wettfahrt gibt es für die Teilnehmer:innen ein freies Essen und Getränke auf unserem Clubgelände bis 18:00 Uhr. Anschließend steht unsere Gastronomie weiter zur Verfügung.
Michael Wiesener, PSB24 – Segelabteilung-Stößensee