Teeny Schildhorn Cup – Bernd Löwe Gedächtnispreis

Am Wochenende 04./05. Mai hat unsere Abteilung Segeln Stößensee den Schildhorn-Cup, eine Teeny Rangliste Regatta, ausgerichtet. 18 Teeny Mannschaften haben an diesem Wochenende um den Bernd Loewe Gedächtnispreis gekämpft. Zu Ehren seiner lebenslangen Mitgliedschaft in unserem Verein und seines großzügigen Erbes für unsere Abteilung, wurde die Regatta nach ihm benannt. Der Segelwettbewerb konnte erst am Sonntag ausgetragen werden, da die Wettfahrten am Samstag mangels Windes nicht gestartet wurden. Doch dies hat der guten Stimmung unter den Jugendlichen aus Berlin und dem Dümmer keinen Abbruch getan. Statt zu segeln, wurde gemeinsam auf der Vereinsterrasse Tischtennis und Kicker gespielt, es wurde gechillt und sich unterhalten, andere haben die Badesaison eingeläutet. So blieb der Hunger am Mittag nicht aus, es gab leckere Gemüseteller und Kaiserschmarren, was von allen inhaliert wurde.

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Ausschreibung Teeny Schildhorn Cup 2024 – 4.-5.05.2024

Vom: 4. Mai 2024 bis 5. Mai 2024
Klasse: Teeny: RLF=1.10
Revier: Schildhorn Dreieckskurs / UP and DOWN
Wettfahrten: Samstag, 04.05.2024
Die Starts werden mit Klassenflagge angezeigt.
Erste Startmöglichkeit 11:00 UhrSonntag, 05.05.2024
Erste Startmöglichkeit 11:00 Uhr
Letzte Startmöglichkeit 14:00 UhrEs werden maximal 5 Wettfahrten gesegel.
Meldeschluß: Freitag, 03. Mai 2024
Startgeld: 30,00 € Meldungen nach Meldeschluss werden mit 5 €  beaufschlagt
Veranstalter: PSB24 Segeln Stößensee
Webseite: https://www.manage2sail.com/de-DE/event/bdbde3e8-6c16-40e7-9057-0bedc5106030#!/
Wettfahrtleiterin: Claudia Schurr            PSB
Vorsitzender des Protestkomitees Jochen Spaan               KAR

Die Bezeichnung [NP] kennzeichnet eine Regel, deren Verletzung kein Grund für einen Protest durch ein Boot ist. Dies ändert WR 60.1(a).
Der Vermerk [DP] in einer Regel der Segelanweisung bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß dieser Regel im Ermessen des Protestkomitees liegt und geringer sein kann, als eine Disqualifikation.

  1. REGELN
    1. Die Veranstaltung wird nach den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln (WR) definiert sind, durchgeführt.
    2. Es gelten die Ordnungen für Regatten sowie die Ergänzungen der Teeny KV.
    3. Die Wettfahrtleitung behält sich das Recht vor, Programmänderungen vorzunehmen. Diese werden durch Aushang am “schwarzen Brett” des Wettfahrtbüros im PSB24 Segeln Stößensee bis spätestens 19:00 Uhr bekannt gegeben und gelten dann ab dem folgenden Tag; sie sind bindend.
    4. Es ist nur die für das betreffende Boot vergebene Segelnummer gültig, die deutlich auf dem Großsegel erkennbar sein muss. 
  2. SEGELANWEISUNGEN
    Die Segelanweisungen sind auf der Veranstaltungswebseite und auf manage2sail ab dem 3.05.2024 erhältlich.
  3. KOMMUNIKATION
    1. Die offizielle Tafel für Bekanntmachungen befindet sich auf der Veranstaltungswebseite.
    2. [DP] Außer im Notfall darf ein in der Wettfahrt befindliches Boot keine Sprach- oder Datenübertragungen senden und keine Sprach- oder Datenkommunikation empfangen, sofern diese nicht allen Booten zugänglich ist.
  4. [NP] [DP] TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND MELDUNG
    1. Die Veranstaltung ist für alle Boote der Klasse offen: Teeny.
    2. Teilnahmeberechtigt sind:
      Segler:innen (m/w/d) der Jahrgänge 2009 und jünger.
    3. Jeder Teilnehmer/Teilnehmerin muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Mitgliedsverbandes von World Sailing sein.
    4. Boote müssen alle Meldeerfordernisse erfüllen und das Meldegeld bis zum 04.05.2024 bezahlen, um als gemeldet zu gelten.
  5. MELDEGELDER
    1. Die Meldegelder sind wie folgt:
    2. für Teeny
      Meldegeld (EUR)  bis 02.05.2024      30€
      Meldegeld (EUR) ab 03.05.2024        35€
    3. Weitere Kosten: Keine
    4. Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Zurückweisung der Meldung zurückerstattet oder wenn der Veranstalter die Veranstaltung oder Klasse absagt.
  6. [DP] WERBUNG
    1. Werbung durch Teilnehmer:innen ist wie folgt eingeschränkt:
    2. Werbung in direkter oder indirekter Form für Alkohol und Tabakprodukte an Boot und Kleidung ist Jugendsegler:innen sowie den durchführenden Vereinen als Veranstalterwerbung bei dieser Regatta untersagt (§14 der Wettseglerordnung des DSV).
    3. Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung sowie Bugnummern anzubringen.
  7. ZEITPLAN
    1. Registrierung:  04.05: 10:00 – 10:50 Uhr
      Ort der Registrierung – Startboot
    2. Der Zeitplan der Wettfahrten und Wettfahrttage ist wie folgt:
      Wettfahrttage : 04+05.05.2024
      Ankündigungssignal für die erste Wettfahrt  : 04.05: 10 :55 Uhr
      Anzahl der Wettfahrten: 5
    3. Am letzten geplanten Wettfahrttag wird kein Ankündigungssignal nach 14:00 Uhr gegeben.
  8. VERANSTALTUNGSORT
    1. Die Veranstaltung findet im PSB24 Siemenswerderweg 57, 13595 Berlin statt.
    2. Das Wettfahrtbüro befindet sich auf dem Clubgelände des PSB24 Siemenswerderweg 57, 13595 Berlin.
    3. Wettfahrtgebiet ist die Unterhavel vor Schildhorn in Berlin.
  9. BAHNEN
    Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in den Segelanweisungen.
  10. WERTUNG
    1. Werden weniger als vier Wettfahrten abgeschlossen, ist die Wertung der Serie eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen aus den Wettfahrten.
    2. Werden vier oder mehr Wettfahrten abgeschlossen, ist die Wertung der Serie eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen, ausgenommen seiner schlechtesten Wertung (ein Streicher).
  11. [NP] [DP] BOOTE VON UNTERSTÜTZENDEN PERSONEN
    1. Alle Boote von unterstützenden Personen müssen beim Veranstalter registriert sein. Wenn sich unterstützende Personen im Wettfahrtgebiet aufhalten, müssen sie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen, sowie – soweit anwendbar – die „Vorschriften für unterstützende Personen“ der Veranstaltungen, die auf der offiziellen Webseite veröffentlicht werden, einhalten. Der Veranstalter kann Registrierungen zurückweisen und spätere Registrierungen nach eigenem Ermessen zulassen.
    2. Auf dem Wasser müssen jederzeit von allen unterstützenden Personen persönliche Auftriebsmittel getragen werden, außer zum kurzfristigen Wechseln oder Anpassen der Kleidung.
    3. Fahrer von Booten von unterstützenden Personen müssen den Quick-Stopp / Kill Cord zu jeder Zeit benutzen, während der Motor läuft.
    4. Boote von unterstützenden Personen müssen mit einer gültigen Haftpflichtversicherung versichert sein, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 Euro oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Veranstaltungsgebiet gültig ist.
  12. [DP] LIEGEPLÄTZE
    An Land oder im Hafen müssen Boote auf den ihnen zugewiesenen Liegeplätzen liegen.
  13. [DP] MEDIENRECHTE, KAMERAS UND ELEKTRONISCHE AUSRÜSTUNG
    1. Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären die Teilnehmer:innen ihr Einverständnis, dass Fotos und Videos von ihrer Person gemacht und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters verwendet werden dürfen, z.B. über Webseiten, Newsletter, Print- und TV-Medien und in sozialen Netzwerken. Darüber hinaus übertragen die Teilnehmer:innen bzw. deren Personensorgeberechtigte dem Veranstalter entschädigungslos das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und Hörfunkmaterial, das während der Veranstaltung von den Teilnehmer:innen gemacht wurde.
    2. Teilnehmer:innen können verpflichtet werden, Kameras, Mikrofone oder Positionierungssysteme an Bord zu montieren. Die Ausrüstung wird vom Veranstalter gestellt.
  14. DATENSCHUTZHINWEISE
    Der Veranstalter wird die mit der Meldung und die mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern. Der Anhang „Datenschutzhinweise“ enthält die diesbezüglichen Informationen.
  15. HAFTUNGSBEGRENZUNG, UNTERWERFUNGS-KLAUSEL
    1. Die Verantwortung für die Entscheidung, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein beim Bootsführer/Bootsführerin, er/sie übernimmt insoweit auch die Verantwortung für die Mannschaft. Die Bootsführer/Bootführerin sind für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten der Mannschaft sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmer:innen, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die den Teilnehmer:innen während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten – solche Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind, die den Vertrag prägen und auf deren Erfüllung der/die Teilnehmende vertrauen darf) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreien die Teilnehmer:innen von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit beruhen.
    2. Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungen für Regatten und das Verbandsrecht des DSV (alles unter dsv.org), die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisungen, alle in ihrer zum Zeitpunkt der Veranstaltung jeweils gültigen Fassung, sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    4. Die Meldung im manage2sail von minderjährigem Teilnehmer:innen müssen von den Personensorgeberechtigten durchgeführt, genehmigt und gemeldet werden. Andernfalls muss eine entsprechende Einverständniserklärung (Vorlage steht zum Herunterladen auf https://www.dsv.org/dsv/mitgliederservice/downloads/ zur Verfügung) gestellt werden.
  16. [DP] VERSICHERUNG
    Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 EUR oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Veranstaltungsgebiet gültig ist.
  17. PREISE
    1. Punktpreise für das erste Viertel der gestarteten Boote.
    2. Sonderpreise
    3. Preise, die bei der Siegerehrung nicht abgeholt werden, verbleiben beim Veranstalter.
  18. WEITERE HINWEISE (NICHT TEIL DER AUSSCHREIBUNG)
    Nach den Samstagswettfahrten gibt es für die Teilnehmer:innen ein freies Essen und alkoholfreie Getränke auf unserem Clubgelände.

Michael Wiesener, PSB24 – Segelabteilung-Stößensee